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Tarif - Wachpolizei
Tarifinfo Nr. 4 PDF Drucken

Lebensaltersaltersstufen nach dem AGG rechtswidrig

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (Urteil vom 11.9.2008, Az.: 20 Sa 2244/07) hat jetzt der Klage eines 39-jährigen Angestellten des Landes Berlin teilweise stattgegeben, der eine Vergütung entsprechend der Lebensaltersstufe 47 (Jahre) begehrt hatte. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet grundsätzlich eine Diskriminierung wegen des Alters. Besonders problematisch sind daher die lebensaltersabhängigen Entgeltstaffelungen wie sie etwa im Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) vorgesehen sind. Das Gericht hat in den Lebensaltersstufen des Vergütungssystems des BAT eine unzulässige Diskriminierung wegen des Alters gesehen. Dort werde alleine auf der Grundlage des Lebensalters eine unterschiedliche Vergütung gewährt. Dies sei unwirksam, so dass die höhere Vergütung geschuldet werde. Dies treffe allerdings nur auf die Grundvergütung, nicht aber auf den Ortszuschlag zu. Gegen die Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg ist Revision beim BAG zugelassen. Damit Ansprüche nicht wegen der Ausschlussfristen verfallen, empfehlen wir allen Mitgliedern in entsprechenden Vergütungssystemen die noch nicht in der letzten Altersstufe (Endgrundvergütung) angelangt sind, dringend eine schriftliche Geltendmachung. Ein Musterantrag (ohne rechtliche Gewähr) ist als Anlage beigefügt.

Es grüßt Euch herzlich

Silvia Bender

pdf Tarifinfo Nr. 4 80.19 Kb

pdf Antrag Lebensaltersstufen 20.93 Kb

 
Info zu den Gehaltserhöhungen PDF Drucken

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

zwischenzeitlich häufen sich die Anfragen, wie es kommen kann, dass Kolle-ginnen und Kollegen aus dem Tarifbereich trotz Brutto-Erhöhung weniger Netto ausgezahlt bekommen. Dies hängt vor allem mit der von Hessen ge-wählten Umsetzung der teilweisen steuerfreien Arbeitgeberumlagen an die VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) zusammen.

Das Jahressteuergesetz 2007 sieht für die betriebliche Altersvorsorge einen stufenweisen Übergang in die nachgelagerte Besteuerung vor. Gemäß dem neuen § 3 Nr. 56 Einkommensteuergesetz (EStG) sind zunächst ab dem 01.01.2008 die Arbeitgeber-Umlagen an die VBL bis zu 1 Prozent der Bei-tragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung steuerfrei. Dieser Wert wird sich bis 2025 schrittweise auf 4 Prozent erhöhen. Da die Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung derzeit bei 63.600 Euro liegt, sind die Umlagen seit dem 01.01.2008 bis zu einer Höhe von 636 Euro jährlich steuerfrei. Dies entspricht einer monatlichen Steuer-freiheit von 53 Euro.

Nach einem Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen bestehen für die Arbeitgeber nun zwei Möglichkeiten, diese teilweise Steuerfreiheit in der Praxis umzusetzen:

- Verteilmodell: Nach diesem Modell wird der steuerfreie Betrag gleichmäßig auf die zwölf Monate des Jahres aufgeteilt.

- Aufzehrmodell: Danach werden die Umlagen des Arbeitgebers am Anfang des Jahres so lange steuerfrei gestellt, bis der Freibetrag aufgebraucht ist. Anschlie-ßend werden die Umlagen für den Rest des Jahres voll versteuert.

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Einkommensverbesserungen im Tarifbereich PDF Drucken

Modernes Tarifrecht für Hessen

Einkommensverbesserung endlich auch in Hessen

Noch tut sich Hessen schwer. Aber es nähert sich doch wieder der tarifpolitischen Normalität. Schritt für Schritt. Am 3. Juni 2008 wurde ein wichtiger Schritt in Sachen Einkommensentwicklung durchgesetzt.
Rückwirkend vom 1. Januar 2008 an erhalten die Landesbeschäftigten in Hessen drei Prozent mehr Einkommen. Das entspricht dem TV-L-Abschluss in den übrigen Bundesländern. Zusätzlich erhalten die Beschäftigten eine Einmalzahlung.

Das Ergebnis

Am 2./3. Juni 2008 wurden auf Arbeits- und Spitzenebene zahlreiche Gespräche geführt. Im Ergebnis wurde ein Eckpunktepapier vereinbart. Kernpunkte sind:

  • Die lineare Einkommensverbesserung beträgt drei Prozent rückwirkend ab dem 1. April 2008.
  • Für den Zeitraum von Januar bis März 2008 wird eine Einmalzahlung in Höhe von monatlich drei Prozent zusätzlich gewährt.
  • Ferner wird für das Jahr 2008 in den Vergütungs-/Lohngruppen VergGr X bis Vc BAT, VergGr Kr I bis Kr Va BAT, Lohngr 1 bis 8a MTArb: 150 Euro; VergGr Vb bis I BAT, VergGr Kr VI bis Kr XIII BAT, Lohngr 9 MTArb: 100 Euro gezahlt. Auszubildende erhalten 100 Euro. Teilzeitbeschäftigte erhalten diese Einmalzahlung anteilig.
  • Die dbb tarifunion erwartet, dass auch im Beamtenbereich die gleiche Einkommenserhöhung umgesetzt wird.
  • Die Tarifpartner haben ferner einen Fahrplan erarbeitet, nach diesem Zwischenschritt endlich auch die Neugestaltung des Tarifrechts auf Basis des TV-L zu Ende zu verhandeln.

 

tarifabschluss030608
V. l. n. r.: Achim Meerkamp (ver.di-Verhandlungsführer), Volker Bouffier (Hessischer Innenminister) und Frank Stöhr
(Verhandlungsführer dbb tarifunion).

pdf Einkommensverbesserungen nun auch in Hessen 150.06 Kb

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Einigung bei Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst PDF Drucken

Frank Stöhr: „Jetzt Gleichbehandlung der Beamten sicherstellen“

Der dbb Verhandlungsführer Frank Stöhr hat den Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen am 31. März 2008 in Potsdam vor der Presse als großen Erfolg der Gewerkschaften bezeichnet: „Heute ist ein guter Tag für den öffentlichen Dienst. Uns liegt ein Verhandlungsergebnis vor, das komplex ist, das Haken und Ösen hat, das aber vor allem ein großer Erfolg für die Kolleginnen und Kollegen ist.“

Nach monatelangen Verhandlungen, Warnstreiks und Schlichtung hätten beide Seiten einen tragfähigen Kompromiss gefunden. Die enge Zusammenarbeit von dbb und ver.di habe sich bewährt. Stöhr: „Wir haben gemeinsam viel erreicht. Das Volumen stimmt. Die lineare Steigerung von bis zu 8,7 Prozent ist sehr, sehr ordentlich. Zusammen mit dem Sockelbetrag von 50 Euro wird hier strukturell etwas für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst getan. Die Einmalzahlung rundet die Sache für die unteren Entgeltgruppen ab. Heute in Potsdam haben wir zum ersten Mal gemerkt, dass die Arbeitgeber bereit sind, bis an ihre Schmerzgrenze zu gehen. Das verdient Respekt.“

Der 1. Vorsitzende der dbb tarifunion forderte unmittelbar nach der Tarifeinigung eine umfassende Gleichbehandlung der Beschäftigtengruppen im öffentlichen Dienst. Stöhr: „Mit dem Kompromiss von Potsdam ist noch lange nicht alles gut. Es gilt nun, dieses Ergebnis zu vollenden und die Gleichbehandlung der Beamtinnen und Beamten des Bundes sicherzustellen. Abschmelzungen oder Verzögerungen bei einer entsprechenden Regelung für den Beamtenbereich wären nicht nur ungerecht, sondern schlicht inakzeptabel.“

Hier finden Sie den Tarifabschluß: pdf Tarifabschluß Bund und Kommunen 38.20 Kb

 
DPolG - Scheitern der Tarifverhandlung ist keine Überraschung PDF Drucken

Das Scheitern der Tarifverhandlungen für den Öffentlichen Dienst ist von der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) „ohne Überraschung, aber mit Enttäuschung, Zorn und Wut auf die Arbeitgeber“ registriert worden. Flächendeckende, lang anhaltende Streiks im Öffentlichen Dienst werden nach Überzeugung der DPolG nicht ohne Auswirkungen auf die Sicherheitslage bleiben.

In Berlin erklärte der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt:

„Dieses vorläufige Ende der Verhandlungen ist nicht überraschend. Von Beginn an waren die Arbeitgeber darauf aus, zu provozieren und die Öffentlichkeit zu täuschen. Das angebliche Angebot von 5 % hat sich als dreiste Mogelpackung erwiesen, die nicht diskutabel war. Das jetzige Mauern der Arbeitgeber hat letztendlich zum Scheitern geführt.

Man kann mit erheblichen Steigerungen der Mobilisierung der Beschäftigten rechnen, auch in Sicherheitsbereichen, in denen wichtige Funktionen ausgeübt werden. Streiks werden deshalb mit Sicherheit auch Auswirkungen auf die Sicherheitslage in Deutschland haben.

Das Verhalten der Arbeitgeber löst große Enttäuschung, aber auch Wut und Zorn der Beschäftigten aus. Hunderttausende Beschäftigte sorgen rund um die Uhr für die Funktionsfähigkeit des Staates, für öffentliche Fürsorge, für Menschlichkeit, Zuverlässigkeit und Sicherheit. Sie haben den Respekt der Arbeitgeber verdient, nicht eine solche miserable Behandlung.

Das Verhalten der Arbeitgeber war weitgehend geprägt von Arroganz, Missachtung und Ignoranz gegenüber den Beschäftigten, das wird nicht ohne langfristige Auswirkungen auf das Verhältnis zur Politik bleiben.“


(Erreichbarkeit Rainer Wendt: 0171-588 27 77)

pdf Scheitern der Tarifverhanlungen keine Überraschung 23.95 Kb


 
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