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IZEMA - Ultimative Forderung von BDK und DPolG führt zu echtem Durchbruch

Im Gespräch mit IdP Münch und der Projektgruppe am 18. Februar 2008 werden im Zusammenhang mit der Vorstellung des geplanten Pilotverfahrens bislang so nicht bekannte Neuerungen -auch rechtlicher Art- bekannt;

Am 18. Februar fand ein Gespräch mit dem Inspekteur der Polizei, Udo Münch, dem Leiter der Projektgruppe IZEMA, POR Raths, dem Verantwortlichen für den fachlichen Projektbereich, Herrn Wettern und Herrn Greb vom LPP statt. Landespolizeipräsident Nedela nahm aufgrund urlaubsbedingter Abwesenheit nicht am Gespräch teil.
Für den BDK nahmen Günter Brandt und Gert Pollok, für die DPolG Heini Schmitt und Uwe Rettich an dem Gespräch teil.

Heini Schmitt eröffnete das Gespräch mit der Forderung, IZEMA abzuschalten. Er verwies auf ei-nen gemeinsamen Beschluss von BDK und DPolG aus dem Herbst 2007.
Dieser Beschluss sah konkret vor, die Einführung von Release 2.0 noch abzuwarten und in Abhängigkeit von der Akzeptanz für Release 2.0 dann erforderlichenfalls die endgültige Abschaltung von IZEMA zu fordern.
Durch die Verzögerungen bei der Aufschaltung von Release 2.0 sind wir aber in die heiße Phase der Landtagswahl gekommen. Deshalb hatten sich DPolG und BDK darauf verständigt, die entsprechende Forderung unmittelbar nach der Landtagswahl öffentlich zu machen.
Die Tatsache, dass Release 2.0 nicht annähernd die erwartete Akzeptanz erzielt hat und dass über den HPR auf den Weg gebrachte weitere Pilotprojekte dem BDK und der DPolG zu lange dauern, verfestigte schließlich den Entschluss zur Forderung nach Abschaltung.
Vor allem das nach wie vor umständliche Handling der Technik, der Wildwuchs in der Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen und das mittlerweile tiefgründige Misstrauen der Kolleginnen und Kollegen gegen das Gesamtpaket haben uns in dieser Haltung bestätigt (siehe hierzu auch unsere Pressemeldung vom 28.01.2008).

Herr Münch zeigte Verständnis für diesen Standpunkt, vertrat aber die Auffassung, dass bei einer endgültigen Abschaltung die Chance auf eine EDV-gestützte Zeiterfassung definitiv auf lange Zeit vertan sei. In Abstimmung mit Minister Bouffier sei man derzeit nicht bereit, IZEMA abzuschalten. IdP Münch wies im weiteren Verlauf auf das aktuell anlaufende Pilotprojekt hin und skizzierte die hiermit verbundenen Neuerungen:


In der Pilotphase werden die folgenden Ausnahmen gelten:

• Einführung eines echten Jahresarbeitszeitkontos
• aktive Zeiterfassung aller Bediensteten (individuelles Ein- und Ausloggen auch z. B. für Kolleginnen und Kollegen des Wechselschichtdienstes)
• keine Stundenkappung gem. § 85 II HBG         
• keine Differenzierung mehr nach der Art der Stunden (ab sofort nur noch Unter-scheidung in Mehr- und Minderarbeit)
• Einfrierung der Stundenkonten bei Krankheit
• Berechnung des Zusatzurlaubs nach Anzahl der Nachtdienststunden

Parallel zur Pilotphase wird an einer Lösung zur automatisierten Auszahlung von DUZ und Schichtzulagen durch Nutzung einer Schnittstelle gearbeitet.

Die Umsetzung dieser Maßnahmen soll zunächst auf Pilotdienststellen erfolgen und dann, nach abschließender Genehmigung, nach und nach landesweit eingeführt werden.

Herr Münch machte deutlich, dass die angestrebten Veränderungen im Arbeitszeitrecht nicht ohne IZEMA möglich wären.

Nach diesem Gespräch hatten wir zu entscheiden, ob wir unbeirrt an der Forderung nach endgültiger Abschaltung ohne Ausnahme festhalten oder angesichts der nunmehr weit reichenden Angebote das mit Mängeln behaftete System bis spätestens zum Jahresende –ggf. nur in Pilotdienststellen- weiter mitzutragen.
Die Buchung des Urlaubs für den Schichtdienst (z.B. in Form von Urlaubsstunden) darf dabei nicht unberücksichtigt bleiben.

Die von uns in den letzten beiden Tagen mit vielen Kolleginnen und Kollegen geführten Gespräche haben deutlich mehrheitlich ergeben, dass für die oben angebotenen Neuerungen -ergänzt um die vereinfachte Berechnung des Zusatzurlaubs anhand der Nachtdienststunden und die punktgenaue Buchung von Urlaub im Wechselschichtdienst- eine weitere Entwicklungsphase in Kauf genommen werden solle.

Diesem Ansinnen werden wir uns nicht verschließen, halten es aber dennoch für ausreichend, wenn man die Weiterentwicklung in Pilotdienststellen betreibt und bis dahin in der Fläche die Soft-ware aussetzt und die Neuerungen in manueller Form umsetzt.

 

gez.: Hubertus Harras (BdK-Landesvorsitzender)            gez.: Heini Schmitt (DPolG-Landesvorsitzender)

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