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Auswirkungen des TV-H zum 01.01.2010 PDF Drucken

Der speziell für Hessen ausgehandelte Tarifvertrag (TV-H) befindet sich derzeit noch in der redaktionellen Überarbeitung und soll voraussichtlich noch im Oktober von den Vertragspartnern unterschrieben werden. In dieser Info wollen wir aber den Arbeitnehmern im Bereich der Polizei konkrete Informationen zu der künftigen, ab 01.01.2010 gültigen Arbeitszeit, Bezahlung und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall geben.

pdf TI - Nr. 6 / 2009 409.38 Kb

Arbeitszeit:

Im TV-H wurde eine generelle durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 40 Stunden ausgehandelt.

Ausnahme:  Für alle Beschäftigten im Schicht- und Wechselschichtdienst gilt eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 38,5 Stunden.

Für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit neuen Arbeitsverträgen und dadurch bedingten 42 Wochenarbeitsstunden reduziert sich die Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden.
Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer deren Wochenarbeitszeit bisher bei 38,5 Stunden lag und die ab dem 01.01.2010 nun 40 Stunden ableisten müssen erhalten für 2010 und 2011 drei zusätzliche freie Tage. Diese zählen nicht als Urlaubstage und sollen in den jeweiligen Jahren auch genommen werden.
Für Teilzeitkräfte gelten die Regelungen anteilig analog.

 

Entgeltzahlung:

Die Entgelttabellen mit den dort hinterlegten Beträgen gelten für die nächsten zwei Jahre nicht für die Angestellten. Sie entfalten ihre Wirkung erst 2012. Das bisherige Gehalt wird weitergezahlt.
Grundsätzlich erfolgt die Eingruppierung in die künftig geltende Entgeltgruppe, z.B. von VI b BAT nach E 6 TV-H. Für die Eingruppierung in die Erfahrungsstufe wird ein Vergleichsentgelt individuell nach dem derzeitigen Gehalt berechnet. Es setzt sich zusammen aus dem Grundgehalt mit Lebensaltersstufen, dem Ortszuschlag bis Stufe 2 (vh) und der allgemeinen Zulage.
Dann wird in der Entgelttabelle nachgesehen, wo derjenige mit diesem Vergleichsentgelt „landet“ – normalerweise in einer Zwischenstufe. Dort erfolgt die Eingruppierung.

Nach zwei Jahren zum 01.01.2012 erfolgt dann die endgültige Eingruppierung in die nächst höhere Erfahrungsstufe gemäß Tabelle. Somit steht fest, dass niemand zu irgendeinem Zeitpunkt weniger Gehalt bekommt, wie bisher.

 

Sonderzuwendung:

Für alle Beschäftigten mit sogenannten „Altverträgen“ entfallen das bisherige Urlaubsgeld und das bisherige Weihnachtsgeld. In den Entgeltgruppen E1 – E8 werden künftig 90 %, in den Entgeltgruppen ab E9 60 % des durchschnittlichen Jahreseinkommens als Sonderzuwendung gezahlt.
Für die Beschäftigten mit sogenannten „Neuverträgen“ gilt: Im Jahr 2010 wird die nach den jeweiligen arbeitsvertraglichen Vereinbarungen zustehende Summe aus Zuwendung und
Urlaubsgeld um 50 % des Differenzbetrages zu der Jahressonderzahlung nach
TV-H erhöht, sofern die Jahressonderzahlung nach TV-H höher wäre.
Voraussetzung ist jeweils ein gültiger Arbeitsvertrag zum 01.12. des Jahres.

 

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall:

Bisher werden maximal für 26 Wochen Zuschüsse bis zur Höhe des bisherigen Nettogehaltes zu den von der Krankenkasse gezahlten Beträgen vom Arbeitgeber gezahlt. Künftig werden diese Zuschüsse bis zu 39 Wochen gewährt.

pdf TI - Nr. 6 / 2009 409.38 Kb

 
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