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DI - Nr. 6 / 2010

In dieser Ausgabe lesen Sie:

1.1 – Bundesweite Realisierung des Digitalfunks verzögert sich weiter
1.2 – Für Sie nachgelesen – Thema: Jobticket in Hessen
1.3 – Tarifkompromiss 2010:
        Mehr Geld! Mehr Sicherheit! Mehr Perspektive!
1.4 – Betrachten kinderpornographischer Internetseiten ist strafbar;
        Grundsatzurteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts
1.5 – DPolG Frankfurt/Main beim 13. Europäischen Polizeikongress dabei
1.6 – Hinweis des DPolG-Kooperationspartners HUK-COBURG

pdf DI-Nr. 6/2010 130.00 Kb

1.1 – Bundesweite Realisierung des Digitalfunks verzögert sich weiter

Mit großer Verärgerung hat die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) die erneut drohende Verschiebung der Einführung des Digitalfunks für Polizei und Rettungskräfte aufgenommen. Der geplante bundesweite Netzaufbau für 2012 soll demnach um weitere drei Jahre verzögert werden und die Kosten erheblich höher ausfallen als vorgesehen. DPolG Bundesvorsitzender Rainer Wendt bezeichnete die Verzögerung als erheblichen Rückschlag für die innere Sicherheit.

„Die Einführung des Digitalfunks nimmt mittlerweile tragische Züge an. Seit Jahren wird ein Streit zwischen Innen- und Finanzministern sowie zwischen Bund und Ländern um die Kosten des Digitalfunks ausgetragen. Darunter zu leiden haben unsere Kolleginnen und WendtKollegen sowie die Bürger, die mit einem vermeidbaren Mangel an innerer Sicherheit leben müssen. Es ist doch unverantwortlich, dass in den Länderhaushalten die Mittel für den Digitalfunk bereitstehen, die Vorbereitungen auf Hochtouren laufen, der Bund eine eigene Anstalt für den Digitalfunk einrichtet und nun kleinlaut festgestellt wird, dass die Kosten aus dem Ruder laufen. Jeder weiß, dass ein weiterer Aufschub zu noch mehr Kosten führt.“

Die DPolG fordert die Bundesregierung auf, das Geld jetzt bereitzustellen. Wendt: „Die Polizei braucht den Digitalfunk dringend, um Großlagen zu bewältigen, um Abhörsicherheit zu haben und um eine schnelle und stabile Kommunikation der Kollegen untereinander sicherzustellen. Kommt die neue Technik nicht bald, so wäre das ein Armutszeugnis für die Politik und würde Kriminellen in die Hände spielen, die sich die neuesten Mobilfunkgeräte leisten können.“


Quelle: Pressemeldung v. 25.02.2010 der DPolG Bundesorganisation

 

1.2 – Für Sie nachgelesen – Thema: Jobticket in Hessen

In der Koalitionsvereinbarung zwischen der hess. CDU und hess. FDP war auch die Ankündigung auf die Einführung eines Jobtickets in dieser Legislaturperiode enthalten. Um unsere Leserinnen und Leser in dieser Angelegenheit über den Stand zu informieren, wird nachfolgend die Antwort des mit der Umsetzung betrauten Ministeriums „Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung“ auf eine ‚Kleine Anfrage’ des Abgeordneten Siebel (SPD) in dieser Sache abgedruckt:

Frage 1   Wie ist der Stand der Verhandlungen mit den Verkehrsverbünden in Hessen in Bezug auf die
               Einführung eines Jobtickets in Hessen?

Nach ersten Gesprächen zwischen Vertretern meines Hauses und den Verkehrsverbünden RMV, NVV und VRN haben alle Ressorts die potenziellen Verkehrsverbindungen (Wohnorte-Arbeitsorte) innerhalb ihrer Geschäftsbereiche als Datengrundlage für weitere Verhandlungen erhoben. Da es sich um rund 140.000 Beschäftigte handelt, verursachte dies einen erheblichen Zeitaufwand. Das Zahlenmaterial wurde den Verbünden zur Verfügung gestellt und nach mehrfachen Sondierungsgesprächen haben diese zwei Varianten von Jobtickets erarbeitet, die Gegenstand weiterer Diskussionen mit ihnen sein werden.

Frage 2   Wann ist mit einem Abschluss zu rechnen?

Eine verbindliche Aussage, wann die Diskussionen mit den Verbünden abgeschlossen sein werden, kann derzeit nicht getroffen werden.

Frage 3   Welche Modelle für ein Jobticket für die Landesbediensteten wurden seitens der Landesregierung entwickelt?

Die ‚Verkehrsverbünde haben zwei verschiedene Modelle für ein Jobticket entwickelt und zwar ein sog. ‚Solidarmodell’ und ein sog. ‚Rabattmodell’.

Bei dem ‚Solidarmodell’ wird dem Land Hessen die Möglichkeit angeboten, allen Landesbediensteten besondere personenbezogene Verbundzeitkarten für die Relation Wohnort-Dienststelle auszustellen.

Bei dem ‚Rabattmodell’ wird allen Landesbediensteten die Möglichkeit angeboten, um bis zu 30 v.H. rabattierte reguläre Verbundzeitkarten zu erwerben.

Frage 4   Welche Möglichkeiten gibt es für die einzelnen Einrichtungen, eigenständig ein Jobticket zu verhandeln?

Das Land ist nachhaltig bestrebt, ein Jobticketangebot für die Bediensteten aller Einrichtungen zu erarbeiten. Den einzelnen Einrichtungen ist es zwar unbenommen, eigenständig ein Jobticket zu verhandeln; im Interesse eines höheren geldlichen Vorteils für alle Landesbediensteten ist es jedoch das Ziel der Landesregierung, eine landeseinheitliche Lösung zu finden.

Quelle: Drucksache der Kanzlei des Hess. Landtags, ausgegeben am 8. Januar 2010

 

1.3 – Tarifkompromiss 2010:
        Mehr Geld! Mehr Sicherheit! Mehr Perspektive!

Der Kompromiss trägt! Nach vier Verhandlungsrunden und intensiver Schlichtung stand der Tarifkompromiss zur Einkommensrunde 2010. In schwierigster Zeit bietet er mehr Geld, mehr Sicherheit und mehr Perspektive für die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes des Bundes und der Kommunen.
Den Gewerkschaften gelang nicht nur im linearen Bereich eine Einkommenssteigerung von 3,5 Prozent. „Auch bei den Themen Altersteilzeit, Azubis oder Entgeltordnung haben wir Ergebnisse erreicht, die hohen Wert für die Betroffenen haben“, kommentiert Frank Stöhr, dbb-Verhandlungsführer, den schwierigen Interessenausgleich.

Das Ergebnis im Detail:

I. Entgelt

1. Lineare Erhöhung

Die Tabellenentgelte werden erhöht:
• ab 1. Januar 2010 um 1,2 Prozent,
• ab 1. Januar 2011 um weitere 0,6 Prozent und
• ab 1. August 2011 um weitere 0,5 Prozent.

Die Ausbildungs- und Praktikantenentgelte werden entsprechend erhöht. Zusätzlich erhalten Azubis und Praktikanten im Januar 2011 eine Sonderzahlung von 50 Euro. Weiterhin werden die Garantiebeträge bei Höhergruppierungen rückwirkend ab Januar 2010 erhöht. Für Höhergruppierungen ab dem 1. Januar 2010 wird der Garantiebetrag nach § 17 Abs. 4 TVöD in den Entgeltgruppen 1 bis 8 von 30 auf 50 Euro angehoben. Für Höhergruppierungen in den Entgeltgruppen 9 bis 15 beträgt der Garantiebetrag statt bisher 60 Euro nunmehr 80 Euro.

2. Soziale Komponente

Im Januar 2011 erhalten die Beschäftigten als soziale Komponente eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 240 Euro. Teilzeitbeschäftigten wird die Sonderzahlung anteilig gezahlt.

3. Erhöhung des Leistungsentgelts

Das Volumen für das Leistungsentgelt gemäß § 18 Abs. 3 S. 1 TVöD (VKA) erhöht sich für das Jahr 2010 von 1,0 Prozent auf 1,25 Prozent, für das Jahr 2011 von 1,25 Prozent auf 1,5 Prozent, für das Jahr 2012 von 1,5 Prozent auf 1,75 Prozent und für das Jahr 2013 von 1,75 Prozent auf 2,0 Prozent.

4. Geltung für Beamte, Richter und Soldaten

Die heutige Einigung richtet sich formal an die Tarifvertragsparteien. Doch hat Bundesinnenminister Thomas de Maiziére die Zusage gegeben, diese Einigung zeit- und inhaltsgleich auf die Bundesbeamten übertragen zu wollen. In jeder Phase – Forderungsfindung, Verhandlungsrunden, Aktionen, Schlichtung, Verhandlung über die Schlichtungsempfehlung – waren und sind die Belange aller Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes umfassend einbezogen und unter Berücksichtigung der jeweiligen Besonderheiten dem Bund in seiner Funktion als Arbeitgeber und Dienstherr verdeutlicht worden. Der dbb geht daher davon aus, dass unmittelbar nach dem Abschluss die eindeutige Zusage der zeit- und inhaltsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten in Form eines Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2010/2011 erfolgt.

II. Übernahme von Auszubildenden

Azubis nach dem TVAöD-BBiG werden bei dienstlichem beziehungsweise betrieblichem Bedarf nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung mindestens mit der Abschlussnote „befriedigend“ im unmittelbaren Anschluss an das Ausbildungsverhältnis für die Dauer von zwölf Monaten in ein Arbeitsverhältnis übernommen. Bei einer Auswahlentscheidung sind die Ergebnisse der Abschlussprüfung und die persönliche Eignung zu berücksichtigen. Für die übrigen Azubis wirken die Tarifvertragsparteien darauf hin, dass sie nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung im unmittelbaren Anschluss an das Ausbildungsverhältnis für zwölf Monate in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden.

III. Flexible Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte

Ziel der neuen Vereinbarung ist, die besonderen Belange älterer Beschäftigter zu berücksichtigen und einen flexiblen Eintritt in den Ruhestand sowie längere Teilhabe am Berufsleben zu ermöglichen.

Hierzu wird Folgendes vereinbart:

a) Altersteilzeit im Sinne des Altersteilzeitgesetzes kann ohne Einräumung eines Rechtsanspruchs in Restrukturierungs-/Stellenabbaubereichen auf Antrag des Beschäftigten bei dienstlichem beziehungsweise betrieblichem Bedarf ab dem 60. Lebensjahr im Teilzeit- oder Blockmodell längstens für fünf Jahre vereinbart werden. Die Beschäftigten erhalten einen Aufstockungsbetrag in Höhe von 20 Prozent des Regelarbeitsentgelts.

b) Für 2,5 Prozent der Tarifbeschäftigten eines Bereichs wird die Möglichkeit eröffnet, ab dem 60. Lebensjahr Altersteilzeit im Sinne des Altersteilzeitgesetzes in Anspruch zu nehmen. Der Anspruch ist ausgeschlossen, solange 2,5 Prozent der Tarifbeschäftigten eines Bereichs von einer Altersteilzeitregelung im Sinne des Altersteilzeitgesetzes Gebrauch machen. Die Altersteilzeit kann im Teilzeit- oder Blockmodell längstens für fünf Jahre vereinbart werden. Für die Höhe des Aufstockungsbetrages gilt Buchstabe a) Satz 2. Der Arbeitgeber kann ausnahmsweise die Vereinbarung ablehnen, soweit dringende dienstliche oder betriebliche Gründe entgegenstehen.

IV. Entgeltordnung zum TVöD

Folgende Regelungen sind getroffen: Für alle zwischen 1. Oktober 2005 und 31. Dezember 2009 neu eingestellten Beschäftigten der EG 2 bis EG 8 gibt es einen einmaligen Pauschalausgleich in Höhe von 250 Euro. Dies gilt auf Antrag entsprechend für übergeleitete „Wechsler“, denen nach dem 30. September 2005 und bis zum 31. Dezember 2009 Tätigkeiten übertragen wurden, die zu einem neuen Eingruppierungsvorgang geführt haben. Von der Zahlung ausgenommen sind Beschäftigte, die unter die KR-Anwendungstabelle fallen, die ehemalige Statusgruppe der Arbeiter sowie Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst. Weiterhin einigten sich die Tarifpartner auf eine Verlängerung des Überleitungsrechts für BAT-Aufstiege und BAT-Vergütungsgruppenzulagen bis zum 29. Februar 2012.

Ab Januar 2011 sollen Tätigkeiten mit im BAT vorgesehenem Aufstieg innerhalb der EG 2 bis EG 8 vorläufig (= bis zu einer Entgeltordnung) neu zugeordnet werden. Dies betrifft für diese Entgeltgruppen Aufstiegskarrieren nach der Anlage 1a BAT, deren Zuordnungsregelungen sich bei übergeleiteten und neueingestellten/neueingruppierten Beschäftigten voneinander unterscheiden.

Wesentlich ist schließlich der Abschluss einer Prozessvereinbarung zu den Tarifverhandlungen über eine Entgeltordnung zum TVöD. Hier wurde ein Fahrplan fixiert. Noch in diesem Jahr werden die Tarifpartner die bestehenden Eingruppierungsregelungen auf Beibehaltung, Streichung, Aktualisierung und Ergänzung prüfen und anschließend Verhandlungen zu grundsätzlicher Struktur und grundsätzlichem Aufbau der Entgeltordnung aufnehmen.

V. Tarifpflege

Die Tarifvertragsparteien verabreden die Führung regelmäßiger Termingespräche mindestens einmal jährlich. Die Tarifvertragsparteien verabreden, im unmittelbaren Anschluss an die Tarifrunde 2010 ein Termingespräch zu führen.

VI. Mindestlaufzeit

Die Mindestlaufzeit beträgt 26 Monate.

Bewertung

 

Stoehr-De-Maziere
 Bundesinnenminister Thomas de Maizière (li.) und dbb-Verhandlungsführer
Frank Stöhr (re.) nach dem Abschluss der Tarifverhandlungen

 

Stöhr in der Bewertung: „Wir haben ein Ergebnis erreicht, das den Vergleich mit anderen Abschlüssen in dieser schwierigen Zeit nicht scheuen muss. Zweitens haben wir es geschafft, dass bei vielen Themen, die den Kolleginnen und Kollegen unter den Nägeln brennen, nunmehr große Fortschritte erzielt worden sind. Drittens haben wir in allerschwierigster Zeit Handlungsfähigkeit bewiesen. Am Tariftisch und bei zahlreichen Aktionen bundesweit. Was jetzt vorliegt, ist kein strahlender Tariftriumph, sondern ein hart erkämpfter Kompromiss, mit dem wir Anschluss halten.
Insbesondere den Kolleginnen und Kollegen am Anfang und am Ende ihres Arbeitslebens
haben wir eine Perspektive gegeben. Gerade wir als dbb haben dafür gekämpft, dass jetzt beide Statusgruppen – Arbeitnehmer und Beamte – zeit- und inhaltsgleich von diesem Abschluss profitieren. Das ist gelungen, weil wir geschlossen aufgetreten sind.“

Quelle: Flugblatt ‚Einkommensrunde 2010 / Nr. 7 vom Februar 2010


 

1.4 – Betrachten kinderpornographischer Internetseiten ist strafbar;
        Grundsatzurteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts

Der 2. Strafsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg hat heute mit unanfechtbarem Revisionsurteil entschieden, dass schon derjenige Internet-Nutzer es in nach § 184 b Abs. 4 StGB strafbarer Weise unternimmt, sich den Besitz an Dateien mit kinderpornographischem Inhalt zu verschaffen, der bewusst und gewollt eine Internetseite mit solchem Inhalt aufruft und auf seinem Computerbildschirm betrachtet. Die Strafbarkeit setze nicht voraus, dass der Nutzer – wie in der Praxis nur erschwert beweisbar – die Datei manuell auf seinem Computer abspeichern will oder Kenntnis von einer automatischen Abspeicherung im so genannten Internet-Cache seines Computers hat.

Das Amtsgericht Hamburg-Harburg hatte den Angeklagten von dem Anklagevorwurf, in 16 Fällen es unternommen zu haben, sich Besitz an Dateien mit kinderpornographischem Inhalt zu verschaffen, freigesprochen. Es hatte festgestellt, dass der Angeklagte die Dateien gezielt im Internet aufgerufen und auf dem Bildschirm seines Computers betrachtet habe, ohne eine Speicherung zu bezwecken; von der automatischen Speicherung im so genannten Internet-Cache habe er keine Kenntnis gehabt. Diesen Sachverhalt hat das Amtsgericht als nicht strafbar angesehen, weil es an einem Besitz der Dateien fehle.

Auf die Sprungrevision der Staatsanwaltschaft hat der 2. Strafsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts das Urteil des Amtsgerichts heute aufgehoben und die Sache an das Amtsgericht zu neuer Verhandlung zurückverwiesen. In den Urteilsgründen ist ausgeführt, dass der zu körperlichen Gegenständen wie Videokassetten und Schriften entwickelte Besitzbegriff des § 184b Abs. 4 StGB einer erweiternden Auslegung bedarf, um dem Gesetzeszweck und dem Willen des Gesetzgebers auch bei unkörperlichen Gegenständen wie einer Internet- oder Computerdatei zu genügen. Bekämpft werden soll unter weit nach vorn verlagerter Strafbewehrung der schon im Aufrufen einer einschlägigen Internetseite liegende Konsum kinderpornographischer Darstellungen, weil schon dieser einen Anreiz für die kommerziellen Anbieter schafft, bei der Produktion derartiger Bilder und Videofilme Kinder zu missbrauchen. Die dem Besitz eigentümliche Herrschaftsmacht hat der Nutzer bereits dadurch, dass es in seinem Belieben steht, nach Aufruf die Dateien zu speichern, zu kopieren und zu verbreiten. Dass diese Herrschaftsmacht nach Aufruf zum bloßen Betrachten regelmäßig nur kurz ist, ergibt sich aus der dem Medium Internet typischen Schnelligkeit. In Anpassung daran den Besitzbegriff zu modifizieren, überschreitet nicht die Grenze des Wortsinns, die der Auslegung des Gesetzes durch das im Grundgesetz verankerte Gebot zur Bestimmtheit eines Straftatbestandes gezogen ist. Mit der 1997 geschaffenen gesetzlichen Gleichstellung von „Datenspeichern“ mit Schriften in § 11 Abs. 3 StGB, auf den § 184 b Abs. 4 StGB ausdrücklich verweist, ist dem Bürger hinreichend erkennbar geworden, dass der Besitzbegriff des § 184 b Abs. 4 StGB in einer auch unkörperlichen, aus dem Internet heruntergeladene Dateien erfassenden Weise zu verstehen ist.

Quelle: Pressemitteilung des OLG Hamburg vom 16.02.2010

 

1.5 – DPolG Frankfurt/Main beim 13. Europäischen Polizeikongress dabei

Anfang Februar 2010 war die DPolG Frankfurt/Main durch ihren Vorsitzenden Achim Grieb und dessen Stellvertreter Dieter Langsdorf beim 13. Europäischen Polizeikongress in Berlin vertreten.
Den obligatorischen Auftakt des Kongresses bildete wie immer der Empfang der Kongressteilnehmer in der rumänischen Botschaft. Bereits hier konnten gute Kontakte geknüpft werden, denn Achim Grieb und Dieter Langsdorf fachsimpelten nicht nur im nationalen polizeilichen Bereich mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Bundesländern (u. a. mit dem Berliner DPolG-Vorsitzenden Bodo Pfalzgraf, dem 1. Stellv. Bundesvorsitzenden und bayerischen DPolG-Vorsitzenden Hermann Benker, dem baden-württembergischen stellv. Landesvorsitzenden Thomas Merklein und dem DPolG-Bundesgeschäftsführer Sven Erik Wecker), sondern u. a. auch mit niederländischen Kollegen aus Alkmar. Hier war das Themengebiet die unterschiedlichsten Aufgabenstellungen der Polizei rund um die Fußballeinsätze. Die holländischen Gesprächspartner staunten nicht schlecht über die hessischen Personalgrößen bei Großeinsätzen (so in Frankfurt sowohl anlässlich der „Schüler- und Studentendemo“ als auch zum Fußballeinsatz ‚Frankfurt – Köln’ am 30.01.2010). Wie sagten die holländischen Kollegen so treffend: „Soviel Polizei haben wir gar nicht und in einem ca. 5-km-Radius um das Stadion ist die holländische Polizei nicht so präsent. Das ist die Sache der Kommune mit dem Veranstalter!“
Da diese Lagedarstellung für uns Hessen wirklich nicht uninteressant war, wurden die obligatorischen Visitenkarten getauscht und ein Besuch in Alkmar vereinbart. „Schauen wir mal!“

Der zweite Tag begann mit einem Fachvortag des Innen-Staatssekretärs Dr. Ole Schröder zum Thema: Der Weg zu einer Europäischen Sicherheitsunion und einer daran anschließenden Diskussion mit namhaften Referenten aus dem europäischen Raum.
Hieran schlossen sich Fachforen an, wobei Achim Grieb und Dieter Langsdorf an den verschiedensten Fach-Foren wie Internationale Polizeizusammenarbeit/ Sicherheitsstrategien bei Großlagen/ Neue Techniken für die Polizeiarbeit und das Themenfeld Innenrevision in Sicherheitsbehörden teilnahmen.

Im Umfeld des Kongresses wurden weitere Kontakte gepflegt wie u. a. mit dem Hamburgischen DPolG-Landesvorsitzenden und Stellvertretenden Bundesvorsitzenden Joachim Lenders, dem Vorsitzenden des DPolG Fachverbandes Bundespolizei Hans-Joachim Zastrow und – stellvertretend für viele weitere hessische Kolleginnen und Kollegen erwähnt - einem „alten Frankfurter Bekannten“, dem jetzigen westhessischen Polizeivizepräsidenten Robert Schäfer.

 

Grieb-Lenz

 

Selbstverständlich musste auch die gute Seele unserer DPolG-Bundesgeschäftsstelle Monika Lenz (Bildmitte) in den DPolG-Räumlichkeiten besucht werden. Hatte Kollegin Lenz sich doch wie immer in altbewährter, hervorragender Manier um die Übernachtungsplätze von Achim Grieb (re.) und Dieter Langsdorf (li.) gekümmert.
Daher wurde ihr, verbunden mit einem großen Dankeschön der bekannte ‚DPolG Gendarmen-Drobbe’ nebst der beliebten Frankfurter DPolG-Kaffeetasse überreicht.

Höhepunkt des Kongresses bildete der dritte Tag bei einem Zusammentreffen mit Hessens Innenminister Volker Bouffier, der an einer Podiumsdiskussion mit vier weiteren Landesinnenministern teilnahm. Unter der Gesprächsleitung vom Chefredakteur des Behördenspiegels Uwe Proll gab es viele interessante „politische“ Antworten und Ansichten zu provokant gestellten Fragen zu unterschiedlichsten Thematiken.
Beeindruckend war u. a. die Feststellung des Innenministers von Sachsen Anhalt, Holger Hövelmann, der klar und deutlich den Einsatz seiner Polizeibeamtinnen und –Beamten in Afghanistan (in einem Land mit einem bewaffneten Konflikt) ablehnt.

Im Verlaufe der Diskussion um den Afghanistan-Einsatz machte der hess. Innenminister Volker Bouffier dann eine bemerkenswerte Aussage, die Achim Grieb und Dieter Langdorf gerade vor der Problematik der Ersatzgestellungen von Personal, gerne hörten: Der Innenminister sicherte in seinen Ausführungen zu, dass jede hess. Polizeidienststelle, die Beamte in das Krisengebiet entsendet, im erforderlichen Umfang Personalersatz bekommen wird.

 

Grieb-Wendt

Auch an diesem Tage waren die Gespräche am Rande des Kongresses äußerst interessant. So sagte der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt dem KV Frankfurt/Main seine Bereitschaft zum Besuch der Jahreshauptversammlung im Jahre 2011 bereits zu!

 

Dies ist ganz besonders erfreulich, da die DPolG Frankfurt/Main nach dem erwarteten Besuch unseres hessischen Innenministers Volker Bouffier im Rahmen der JHV 2010 nunmehr im Jahre 2011 einen weiteren „Hochkaräter“ ihren Mitgliedern präsentieren kann!

Viel zu schnell verging die Zeit des Kongresses, aber zufrieden und gestärkt mit neuen Erkenntnissen traten Achim und Dieter die Heimreise an.
Fazit: Berlin ist immer eine Reise wert!

1.6 – Hinweis des DPolG-Kooperationspartners HUK-COBURG

Zum 1.1.2010 ist das Bürgerentlastungsgesetz in Kraft getreten. Seitdem werden die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich stärker berücksichtigt als bisher. Die Beiträge mindern das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuerlast.

Mit dem ‚Vorteilsrechner’ der HUK-COBURG kann für sich persönlich oder die ganze Familie näherungsweise der absetzbare Betrag der Kranken- und Pflegeversicherung ermittelt werden.

Den Vorteilsrechner, mit dem konkrete Ersparnisse ausgerechnet werden können, ist unter dem Link

http://www.56u.de/webhuk/beg/beg1.php

nachzulesen.

Quelle:huk-neu

 

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