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28. Mai 2010
Das Eilgesetzgebungsverfahren um die Neuregelung der Lebensarbeitszeit der hessischen Beamten wurde nach Intervention der Gewerkschaften nun doch einem förmlichen Verfahren zugeführt, in dem die Gewerkschaften gehört werden und eine schriftliche Stellungnahme abgeben können.
Dabei werden wir unseren Innenminister und designierten Ministerpräsidenten Volker Bouffier daran erinnern, dass er die 42 Stundenwoche bei den Beamten immer mit der Lebensarbeitszeit von 60 Jahren in Bezug gesetzt hat. Im Gesetzentwurf von CDU und FDP fehlt diese Komponente.
Alleine vor dem Hintergrund des Tarifabschlusses, der die Wochenarbeitszeit von 40 bzw. 38,5 Stunden im Schichtdienst festgelegt hat, ist eine Harmonisierung bei den Beamten überfällig und darf nicht länger außen vor bleiben. Und nach 40 Dienstjahren muss Schluss sein!
Die Anrechnung der Schichtdienstzeiten ist in dem Gesetzentwurf ungenügend und viel zu starr geregelt. Eine fixe Grenze bei 20 Jahren Schichtdienst zu setzen (Stichtagsregelung), wird den gesundheitlichen Belastungen im Polizeidienst nicht ansatzweise gerecht.
Wir fordern deshalb eine faktorisierte Lösung, die bereits bei 10 Jahren Schichtdienst einsetzt und nach 20 Jahren Schichtdienst mit dem Pensionsalter 60 Jahre endet.
Angesichts der Ergebnisse der veröffentlichten Studien „Gewalt gegen Polizeibeamte“, und der Studien zur gesundheitlichen Belastung beispielsweise des Wechselschichtdienstes ist eine differenzierte und den besonderen Belastungen des Schichtdienstes Rechnung tragende Regelung unverzichtbar.
gez.: Günter Brandt (BDK), Heini Schmitt (DPolG), Jörg Bruchmüller (GDP)
Pressemitteilung Lebensarbeitszeit 200.64 Kb
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