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1.1 – Finanzkrisen sind auch der Beweis für politisches Totalversagen
…und zwar Parteien, Länder, Nationen und Legislaturperioden übergreifend
1.2 – Bundesverfassungsgericht erschwert Durchsuchung von
Demonstrations-Teilnehmern
DPolG: Dieses Urteil ist nicht zeitgemäß!
1.3 – DPolG verurteilt Sprengstoffanschlag bei Demonstration in Berlin
Demo-Verbot für Krawallmacher soll mit Polizeigewahrsam durchgesetzt werden
1.4 – Einsparungen im Öffentlichen Dienst gefährden die Innere Sicherheit
DPolG befürchtet zukünftig weniger Sicherheit für Bahnhöfe und Flughäfen
1.5 – dbb liefert Fakten statt Vorurteile zur Beamtenversorgung
1.6 – Speicherung in der Datei „Gewalttäter Sport“ ist rechtmäßig
DI-Nr. 10 / 2010 85.46 Kb
1.1 – Finanzkrisen sind auch der Beweis für politisches Totalversagen
…und zwar Parteien, Länder, Nationen und Legislaturperioden übergreifend
Der Landesvorsitzende der DPolG Hessen, Heini Schmitt, am 14.06.2010 in Darmstadt:
„Eine Finanzkrise jagt die nächste, ein Rettungsschirm in nicht vorzustellender Milliardenhöhe ist kaum beschlossen, schon wird der nächste erforderlich. Zockende Banker, kriminelle Unternehmer, bankrotte Staaten. Nach Griechenland könnte Spanien folgen und dann…
Und was macht die deutsche Politik, was macht die amtierende Bundesregierung? Sie beschließt Rettungsschirme mit Geld, das sie nicht hat und sie beschließt Sparpakete, die zwar schmerzliche Einschnitte für die Falschen bedeuten, aber dennoch nicht geeignet sind, aus der Misere zu führen. Parallel dazu wächst der Schuldenberg kontinuierlich an.
Derweil dürfen wir stolz darauf sein, dass Deutschland der größte Geldgeber der EU ist.
beim Verkehr von Waren, Geld und Menschen, sie beschließen eine EU-Osterweiterung nach der anderen, sie führen den Euro ein. Sie wollen den Menschen erklären, dass der Zusammenschluss weniger reicher Länder mit vielen armen Ländern am Ende dazu führen wird, dass alle Staaten wohlhabend sein werden.
Und sie wollen die Menschen glauben machen, dass sie das Alles trotz übertriebener Eile und überaus komplizierter Ausgangslage sowie höchst unterschiedlicher Interessenlage gesetzgeberisch regeln und kontrollieren können. Was für ein Witz!
Ich bin der Auffassung, dass sie sich übernommen haben. Dass sie keinen Plan mehr haben, wie sie das Alles wieder in den Griff bekommen sollen. Die Krisen häufen sich und sie kommen in immer kürzeren Zeitabständen. Und wenn sich politisches Handeln auch weiterhin darin erschöpfen sollte, einfach weitere Rettungsschirme und Sparpakete zu beschließen, ohne an den wirklich großen Stellschrauben zu drehen, dann wäre das überaus armselig!“
1.2 – Bundesverfassungsgericht erschwert Durchsuchung von
Demonstrations-Teilnehmern
DPolG: Dieses Urteil ist nicht zeitgemäß!
Mit Unverständnis reagiert die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) auf das Urteil vom 10. Juni 2010 des Bundesverfassungsgerichts, das Durchsuchungen von Demonstrationsteil-nehmern nur dann erlaubt sind, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Gefahr vorliegen.
DPolG Bundesvorsitzender Rainer Wendt äußerte in Berlin: „Das Urteil ist leider praxisfern und kaum zeitgemäß. Das Gericht setzt damit zu hohe Hürden und lässt letztlich die Polizei mit dem Problem, gewalttätige Auseinandersetzungen zu verhindern, allein.
Der Polizei bleibt bei Demonstrationen, die Gewalt befürchten lassen, ohnehin wenig Zeit, um gründliche Durchsuchungen vornehmen zu können. Deshalb sind Durchsuchungsmaßnahmen bei Vorkontrollen wichtiges Mittel der polizeilichen Arbeit.“
Das Urteil war aufgrund eines Falles ergangen, der mögliche Zusammenstöße zwischen linken und rechten Demonstranten nicht ausschloss.
Wendt: „Gerade diese Auseinandersetzungen zwischen linken und rechten Demonstranten, die in den letzten Jahren erheblich zugenommen haben, zeigen wie wichtig Kontrollmaßnahmen im Vorfeld von Aufzügen sind. Das Bundesverfassungsgericht muss endlich verstehen, dass es auch eine Verantwortung im Bereich der inneren Sicherheit besitzt. Die heile Welt von Freiheit, die das Gericht unterstellt, gibt es leider nicht ohne Sicherheit. Die Bürgerinnen und Bürger haben oft mehr Verständnis für Sicherheitsmaßnahmen als man denkt. Im Übrigen haben private Unternehmen die Zeichen der Zeit längst erkannt und nehmen verstärkt Sicherheitskontrollen vor.“
Quelle: DPolG Bundesorganisation (10.06.2010)
1.3 – DPolG verurteilt Sprengstoffanschlag bei Demonstration in Berlin
Demo-Verbot für Krawallmacher soll mit Polizeigewahrsam durchgesetzt werden
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) begrüßt die Ankündigung des Berliner Innensenators Körting, öffentliche Versammlungen und Aufzüge durch wirksame Vorkontrollen und Durchsuchungen besser schützen zu wollen. Nach den verheerenden Anschlägen in Berlin müssten aber zusätzliche Maßnahmen erfolgen, so der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt.
Bekannten Gewalttätern sollte die Teilnahme an Demonstrationen gerichtlich verboten werden können, notfalls soll dies durch Ingewahrsamnahmen durchgesetzt werden. Außerdem sollten künftig auch diejenigen bestraft werden, die sich aus einer gewalttätigen Versammlung trotz Aufforderung durch die Polizei nicht entfernen.
In Berlin erklärte der Bundesvorsitzende:
„Wir sprechen hier nicht von ein paar betrunkenen Randalierern, sondern von Mordgesellen, die Polizisten töten wollen und auch den Tod völlig Unbeteiligter in Kauf nehmen. Der Gesetzgeber muss jetzt endlich wirksame Maßnahmen ergreifen, damit diese Kriminellen nicht länger Gelegenheiten bekommen, mit ihren Gewaltexzessen das Leben und die Gesundheit von Einsatzkräften und anderen Menschen zu gefährden.
Eine Verschärfung der Strafrechtsbestimmung zum Landfriedensbruch richtet sich vor allem gegen diejenigen, die sich selbst für unbeteiligt halten, in Wahrheit aber schwere Straftaten erst ermöglichen, weil sie durch ihre Anwesenheit Fluchträume für Krawallmacher bieten. Die Maßnahmen der Polizei müssen sich also auch gegen diese Personen richten, dazu zählt natürlich auch, dass die Gerichte spürbare Strafen verhängen.
Es ist richtig und sinnvoll, durch konsequente Vorkontrollen und gründliche Durchsuchungen sicherzustellen, dass Waffen und Sprengstoff gar nicht erst zum Veranstaltungsort gelangen. Die Politik ist gefordert, entsprechende gesetzliche Regelungen zu erlassen und auf der Grundlage erfolgter Rechtsprechung entsprechende Ermächtigungen zu schaffen.
Außerdem muss es gesetzliche Möglichkeiten geben, künftig diejenigen, die bereits durch schwere Straftaten im Zusammenhang mit Demonstrationen aufgefallen sind, frühzeitig aus dem Verkehr zu ziehen, also vor der Versammlung.
Der Unterbindungsgewahrsam ist hierfür ein wirksames Instrument, da reicht ein einziger Tag, wie in Berlin vorgesehen, natürlich nicht aus. In anderen Ländern sieht man dafür bis zu 14 Tagen vor.“
Quelle: DPolG Bundesorgansisation (15.06.2010)
1.4 – Einsparungen im Öffentlichen Dienst gefährden die Innere Sicherheit
DPolG befürchtet zukünftig weniger Sicherheit für Bahnhöfe und Flughäfen
Das am 7. Juni 2010 bekannt gegebene Sparpaket der Bundesregierung gefährdet aufgrund der vorgesehenen Personalkürzungen im öffentlichen Dienst die innere Sicherheit. Die Deutsche Polizeigewerkschaft warnt vor allem vor Einsparungen im Bereich der Verwaltung der Bundespolizei. Diese gehen nach Ansicht des DPolG Bundesvorsitzenden Rainer Wendt zu Lasten der Sicherheit auf Bahnhöfen, Flughäfen und in grenznahen Bereichen.
Wendt: „Wer bei der Verwaltung noch mehr Personal abbaut, spart damit auch auf Kosten der Menschen, die täglich millionenfach öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Dies ist angesichts schwerer Gewalttaten auf öffentlichen Bahnhöfen ein fatales Signal.
Es gibt schon jetzt Einsatzkräfte, die von Bahnhöfen abgezogen werden, um Verwaltungsaufgaben nachzugehen.
Das ist unverantwortlich, nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund, dass Deutschland nach wie vor einer hohen Gefährdung durch mögliche Terrorangriffe ausgesetzt ist. Wir brauchen eine ausreichende Zahl von Sicherheitskräften, die in Bahnhöfen und Zügen professionell und aufmerksam beobachten und notfalls eingreifen. Dieselben Politiker, die immer wieder umfangreiche Sicherheitsgesetze beschließen, wollen auf der anderen Seite am wichtigsten Sicherheitsinstrument überhaupt sparen: an Polizistinnen und Polizisten.“
Bereits ohne die aktuell von der Bundesregierung vorgelegten Sparbeschlüsse gilt in diesem Jahr bei der Bundespolizeiverwaltung ein Einsparvolumen von einem Prozent beim Personal. Hinzu kommen Personalkürzungen beim Vollzugsdienst. In 2010 und 2011 fallen jeweils rund 130 Stellen bei der Bundespolizei weg. Wendt: „Diese Bundesregierung will nun noch eins drauf setzen. Ihre Politik setzt leider nicht auf Nachhaltigkeit und Fortschritt, sondern auf strukturelle Rückentwicklung.“
Quelle: DPolG Bundesorgansisation (07.06.2010)
1.5 – dbb liefert Fakten statt Vorurteile zur Beamtenversorgung
Mit seiner neuen am 7. Juni 2010 erschienenen Broschüre
„Die sieben Irrtümer zur Beamtenversorgung“
liefert der dbb einen wichtigen Beitrag zur Versachlichung der Debatte um die Alterssicherungssysteme und die Beamtenversorgung – um Neiddiskussionen und jahrzehntelange ideologische Grabenkämpfe zu dem Thema zu beenden.
Damit endlich eine Konzentration auf das wahre Problem, nämlich die dauerhafte Stabilisierung der Aterssicherungssysteme in Deutschland, möglich wird, lässt der dbb in der Broschüre einen unabhängigen Experten zu Wort kommen. Ergebnis: Man hüte sich davor, Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Der schlichte Vergleich von Pensionshöhe und Rentenhöhe reicht nicht aus. Unterschiedliche Bildungsniveaus, Steuerzahlungen und Krankenversicherungskosten im Alter müssen genauso in den Vergleich einbezogen werden wie die großen Unterschiede in den Erwerbsbiographien der „durchschnittlichen“ Pensionäre und Rentenempfänger.
Die Broschüre steht zum Download auf der dbb Homepage bereit unter:
http://www.dbb.de/dbb-beamtenbund-2006/dbb-pdf/sieben_irrtuemer.pdf
Quelle: dbb aktuell Nr. 23 vom 09.06.2010
1.6 – Speicherung in der Datei „Gewalttäter Sport“ ist rechtmäßig
Das Bundesverwaltungsgericht hat heute eine Klage abgewiesen, mit welcher der Kläger die Löschung seiner Daten in der beim Bundeskriminalamt eingerichteten Datei „Gewalttäter Sport“ erreichen wollte.
Der Kläger ist Anhänger des Fußballvereins Hannover 96. Am 24. Mai 2006 besuchte er ein Regionalliga-Spiel im Leine-Stadion in Letter. Kurz nach Spielbeginn betrat eine Gruppe von ca. 30 bis 40 Anhängern von Hannover 96 - darunter der Kläger - das Stadion, überkletterte die Absperrung und lief vor den gegnerischen Fan-Block. Aus der Gruppe wurden zwei bis drei Feuerwerkskörper, ein Bengalfeuer und ein fester Gegenstand - möglicherweise ein Stein - geworfen. Nach Zeugenberichten lief der Kläger mit an der Spitze der Gruppe. Das gegen ihn wegen Landfriedensbruchs eingeleitete Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft gem. § 170 StPO eingestellt, weil dem Kläger eine Beteiligung an Ausschreitungen in der Menge nach Zeugenaussagen nicht nachzuweisen war. Auf ein von ihm gestelltes Auskunftsersuchen teilte die beklagte Polizeidirektion Hannover dem Kläger mit, dass er „im Zusammenhang (....) mit einem polizeilichen Einschreiten am 24. Mai 2006“ wegen des Verdachts des Landfriedensbruchs in der Verbunddatei „Gewalttäter Sport“ „insbesondere“ mit den Daten Name und Vorname, Geburtsdatum und -ort, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Personalausweisdaten und Vereinszuordnung erfasst sei und dass die Löschung des Datensatzes am 24. Mai 2011 anstehe.
Mit seiner auf Löschung gerichteten Klage hatte er beim Verwaltungsgericht Hannover und beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg Erfolg: Die Datei „Gewalttäter Sport“ sei errichtet und betrieben worden, ohne dass der Bundesminister des Innern eine gem. § 7 Abs. 6 BKAG vorgesehene Verordnung über die Art der zu speichernden Daten erlassen habe.
Gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts legte die Polizeidirektion Revision zum Bundesverwaltungsgericht ein. Am 28. Mai 2010 hat das Bundesministerium des Innern einen Verordnungsentwurf vorgelegt, dem der Bundesrat am 4. Juni 2010 zugestimmt hat. Die Verordnung ist heute in Kraft getreten.
Auf dieser Grundlage hat das Bundesverwaltungsgericht die Klage abgewiesen. Es ist dem Einwand des Klägers nicht gefolgt, die weitere Speicherung seiner Daten sei nach der Einstellung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens nicht zulässig. Nach § 8 Abs. 3 BKAG ist die Speicherung nur dann unzulässig, wenn sich aus den Gründen der staatsanwaltschaftlichen Einstellungsentscheidung ergibt, dass der Betroffene die Tat nicht oder nicht rechtswidrig begangen hat. Das war hier nach den bindenden Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts nicht der Fall.
Quelle: Bundesverwaltungsgericht, Az.: BVerwG 6 C 5.09 (Urteil vom 9. Juni 2010)
DI-Nr. 10 / 2010 85.46 Kb
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